Aktuelles zur MPU Vorbereitung

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Ab sofort schulen wir Sie auch bei Ihnen zu Hause!

Verkehrsregeln Halten und Parken

Hartnäckige Parkverstöße

Innerhalb von gut zwei Jahren verstieß ein Fahrzeugführer gleich 27-mal gegen die Parkvorschriften. Jedes Mal wurde ein Bußgeld verhängt und ein Punkt in das Verkehrszentalregister in Flensburg eingetragen. Zusätzlich hatte er zweimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit dem Auto, außerhalb geschlossener Ortschaften überschritten. Daraufhin entzog ihm die Verkehrsbehörde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung. Auch das zuständige Gericht hielt die Sofortmaßnahme für rechtmäßig. Wer so hartnäckig gegen die Parkvorschriften verstoße wie der Fahrer, zeigt seine Uneinsichtigkeit. Derzeit gilt der Fahrer als ungeignet zum Führen von Fahrzeugen.

Ihr Wellenreiterteam

Aktuell in Oldenburg!

Jeden Mittwoch findet von 11:00 bis 13:00 Uhr eine offene Spechstunde statt.

Jeder der Fragen zur medizinisch-psychologischen-Untersuchung hat ist herzlich willkommen.

Dieses Gespräch ist kostenfrei!

Ihr Wellenreiter Team

Verkehrsgerichtstag 2015

Neue Promillegrenzen für Radfahrer?

Fahrradfahrer können sich nach derzeitiger Rechtslage bereits ab einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,3 Promille nach § 316 StGB (Trunkenheit im Verkehr) strafbar machen. Aber der erforderliche Nachweis alkoholbedingter Fahrfehler ist für die Behörden in der Praxis nur schwer zu führen.

Zudem haben neuste rechtsmedizinische Untersuchungen gezeigt, dass bei Fahrradfahrern im Bereich von 0,8 bis 1,1 Promille eine bedeutsame Zunahme von Fahrfehlern auftritt.

Derzeit ist es noch so, dass die "absolute Fahruntüchtigkeit" von Radfahrern bei 1,6 Promille  angenommen wird. Empfohlen wird, diesen Wert auf 1,1 Promille herunter zu setzen.

Vor diesem Hintergrund wurde auf dem deutschen Verkehrsgerichtstag über eine Schaffung eines Bußgeldbestandes (0,5-Promille-Grenze) nachgedacht. Dieses gilt bereits seit längerem für Kraftfahrzeugführer § 24a StVG.

Für Jäger gilt 0,0 Promille

Mit der Waffe in der Hand oder bei der Jagd gilt für Jäger die 0,0 Promillegrenze.

Mit der Waffe in der Hand oder bei der Jagd gilt für Jäger die 0,0 Promillegrenze.Was war geschehen: Ein Jäger hatte vor der Jagd zwei Gläser Wein und ein Glas (30ml) Wodka getrunken. Vom Hochsitz aus erlegte er mit einem Schuss einen Rehbock.

Auf der Fahrt nach Hause kam er in eine allgemeine Verkehrskontrolle. Es wurde Atemalkohol festgestellt. Der Alko-test ergab 0,47 mg/l Atemluftalkoholkonzentration; ein zweiter Test auf der Wache 0,39 mg/l. Das zuständige Polizeipräsidium widerrief die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Waffen. Dies wurde damit begründet, dass der Jäger im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig sei.

Eine Klage des Jägers beim Verwaltungsgericht Köln, dem Oberverwaltungsgericht Münster und dem Bundesverwaltungsgericht scheiterten.

Fazit: Nur im absolut nüchternen Zustand ist gewährleistet, dass mit Waffen sachgemäß umgegangen werden kann. Und die Gefährdung Dritter verhindert wird.

Veränderungen seit dem 01. Mai 2014:

Erst einmal ist das Punktesystem total umgekrempelt worden. Die wesentlichste Veränderung ist, dass es zukünftig schon bei 8 Punkten zur MPU geht (statt bei 18 Punkten).

Für ein Delikt gibt es maximal 3 Punkte. Jedes Delikt hat seine eigene Verjährungsfrist (es wird nicht mehr gesammelt). Die Verjährungsfristen sind länger geworden. Ein Delikt, für das man 1 Punkt bekommen hat, verjährt nach 2 1/2 Jahren; für das man 2 Punkte bekommen hat, verjährt nach 5 Jahren und für das man 3 Punkte (z.B. Trunkenheitsfahrt, Fahren unter Drogeneinfluss, Fahren ohne, Fahrerflucht, Straftaten) bekommen hat, verjährt erst nach 10 Jahren.

Alte Punkte werden umgerechnet. Nur wer bisher insgesamt 3 Punkte hatte ist etwas besser dran - daraus ist nur 1 Punkt geworden. Wer mehr zu seinem Punktestand wissen will fragt das Kraftfahrtbundesamt Flensburg ab. Ansonsten uns anrufen (unverbindliche Auskunft).

Wenn 4 Punkte "erreicht" wurden, gibt es das erste Mal Post von der Führerscheinstelle. Eine Ermahnung mit der Möglichkeit, einen Kurs zu besuchen und einen Punkt abzubauen.

Wenn 6 Punkte zusammen sind wird es eng. Das zweite Mal gibt es Post. Eine Verwarnung mit dem Hinweis, einen Kurs besuchen zu können. Ein Punkteabbau ist nicht mehr möglich. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Fahrerlaubnis bei 8 Punkten entzogen wird. Zurück gibt es die Fahrerlaubnis dann nur über eine positive MPU.

Wer für die MPU Abstinenznachweise benötigt (z.B. hohe Promillezahl, unter Drogen gefahren) sollte uns frühzeitig kontaktieren. Der Faktor Zeit spielt dabei eine größer gewordene Rolle. Auch müssen diese Abstinenznachweise von besonders qualifizierten Ärzten/ Institutionen durchgeführt werden (Blutbilder vom Hausarzt reichen nicht mehr aus).

Ohne dass es nieder geschrieben ist, machen wir die Erfahrung, dass von den Begutachtungsstellen eine qualifizierte Vorbereitung erwartet wird.

Hergen Gerdes

Hurraaa, jetzt ist unsere Praxis in Oldenburg/ Alexanderstraße 1 direkt am Pferdemarkt eröffnet. Schön ist sie geworden und schnell zu finden. Termine gibt`s nach telefonischer Vereinbarung (0171/ 49 20 461).